Posted by: Carlos Tome & filed under Nicht-Ansässige.

 

Die portugiesische Regierung hat im September 2009 ein neues Steuermodell genehmigt, welches als Anreiz für ausländische Investoren und spezialisierte Fachkräfte dienen soll, den Wohnsitz nach Portugal zu verlegen. Diese neue Steuerregelung wird in Portugal als „Regime für Nicht-gewöhnliche Einwohner“ bezeichnet.
Durch diese Steuerregelung, können Neubürger im Regime für Nicht-gewöhnliche Einwohner, von einer Steuerbefreiung oder einem pauschalen Satz der Einkommensteuer von 20 %  profitieren.

In diesem Sinne, bietet Portugal natürlichen und juristischen Personen, die sich dort niederlassen wollen, eine erhebliche Einsparung von Steuern, hinsichtlich der aktuellen Grenzsteuersätze, die 45 % überschreiten können.

 

Das Einkommen nicht-gewöhnlicher Einwohner wird wie folgt besteuert, dabei unterscheidet sich passives von aktivem Einkommen:

Dem aktiven Einkommen, welches aus abhängiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit in Portugal oder im Ausland stammt, wird ein pauschaler Steuersatz von 20 % angesetzt. Es gelten Tätigkeiten, die einen erheblichen Mehrwert aufweisen und sich im wissenschaftlichen, künstlerischen oder technischen Bereich befinden. Somit wird ein breites Spektrum an Fachleuten umfasst, darunter Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Ärzte, Wissenschaftler und Manager mit besonderen Fähigkeiten.

Passive Einkünfte wie Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne und andere Erträge aus Kapitalvermögen, Immobilien und Renten aus dem Ausland, erfahren eine Steuerbefreiung in Portugal, soweit die Besteuerung im Quellenstaat gewährleistet ist, im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Portugal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

 

Erfahren Sie hier, wer Anspruch auf das Steuerregime Nicht-gewöhnlicher Einwohner hat.

This post is also available in: Português English Français