Posted by: Carlos Tome & filed under Nicht-Ansässige.

Diese neue Regelung bietet sich für nichtansässige Steuerzahler, die ihren Wohnsitz dauerhaft oder vorübergehend nach Portugal verlegen möchten.

Um diesen spezifischen Aufenthaltsstatus zu erlangen, muss der Steuerzahler seinen steuerlichen Wohnsitz im portugiesischen Hoheitsgebiet anmelden und nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Anmeldung in den vorgehenden fünf Jahren nicht als Einwohner in Portugal besteuert wurde. Dementsprechend haben die Steuerzahler Anspruch unter dem Regime Nicht-gewöhnlicher Einwohner besteuert zu werden, welches sich über einen Zeitraum von 10 aufeinander folgenden Jahren erstreckt.

 

Als im portugiesischen Hoheitsgebiet ansässige Steuerzahler gelten:

 

– Diejenigen, die sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage im portugiesischen Hoheitsgebiet aufgehalten haben, oder zum 31. Dezember dieses Jahres, über eine Wohnung verfügen, die nach den vorgegebenen Bedingungen vermuten lässt, dass eine Absicht den Aufenthalt dort fortzusetzen besteht (wenn der Aufenthalt kürzer als 183 Tage dauert);

 
– Mitglieder Schiffs-und Flugbesatzungen, die am 31. Dezember desselben Jahres, im Dienste in Portugal ansässiger Unternehmen stehen, dh Gesellschaften und Gewerbe mit Hauptsitz oder dauerhafter Geschäftsleitung in Portugal;

 
– Mitglieder eines Haushalts, in dem ein Element, am 31. Dezember des Jahres bezüglich des Einkommens, seinen steuerlichen Wohnsitz in Portugal vorweist;

 

 

 

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