Posted by: Carlos Tome & filed under Nicht-Ansässige.

Das 2009 eingeführte Steuersystem für nicht Nicht-Ansässige (Residente Não Habitual NHR) bietet Rentnern, die von einem anderen Land gezahlte Renten erhalten, die Möglichkeit, in Portugal von der Zahlung von IRS befreit zu werden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht dem Wohnsitzland (Portugal) das Recht, die Renten zu besteuern.

Der Nicht-Ansässige kann für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren von dieser Steuerregelung profitieren.

Am 31. März wurde der Haushaltsplan für 2020 durch das Gesetz nr. 2/2020, publiziert die das NHR-Regime änderte, indem sich einen Steuersatz von 10% auf das Netto-Renteneinkommen anwenden, der in der Praxis mit der vollständigen Steuerbefreiung endet.

Dieses Gesetz sieht jedoch vor, dass dieser Satz von 10% nur für Nicht-Ansässige gilt, die sich noch nicht registrieren haben und von diesem Steuersystem profitieren, und die sich nicht innerhalb des Zeitraums befinden sich in diesem Regime registrieren zu lassen bis zur Wirkung solches Gesetz, das heißt, 1. April 2020.

Dies bedeutet, dass diejenige, die bereits von diesem Regime profitieren, die vollständige Ausnahme bis zum Erreichen des Zehn Jahres Zeitraums beibehält.

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