Posted by: Carlos Tome & filed under Wohnungseigentum.

Der Oberste Gerichtshof (STJ) in einer kürzlich ergangenen Entscheidung, dass Eigentümer von autonomen Bruchteilen in Wohngebäuden Häuser zu lokalen Wohnungen beeinflussen können, auch gegen den Willen der Eigentumswohnung. Dies ist das erste Mal, dass der Oberste Gerichtshof in dieser Angelegenheit entschieden hat. Nachdem die Gerichte von Lissabon und Porto entgegengesetzte Entscheidungen über das Recht eines Eigentümers getroffen haben, ein Haus der lokalen Unterkunft zuzuweisen, ist STJ jetzt zu den Argumenten der Eigentümer berechtigt, wenn das Eigentumswohnung gegen diese Absicht ist. Der Oberste Gerichtshof ist der Auffassung, dass die Tätigkeit der lokalen Unterkunft, die in einem Bruchteil für Wohnungsbau durchgeführt wird, nicht gegen seinen konstituierenden Titel des horizontalen Eigentums verstößt und die Eigentumswohnung daher die Ausübung der Tätigkeit der lokalen Unterkunft nicht verbieten kann. Ursprünglich stellte das Lisbon Court of Relation fest, dass die Versammlung von Eigentümern das Haus nicht für einen anderen Verwendungszweck zulassen darf, wenn der Grundtitel horizontaler Immobilien Wohnraum als Nutzung festlegt. Dies liegt daran, dass die lokale Unterkunft als gewerbliche Tätigkeit betrachtet wird. Dieses Argument wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof nicht akzeptiert.

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