Der Oberste Gerichtshof Portugals (STJ) hat kürzlich entschieden, dass Hauseigentümer von Wohneinheiten Wohnheime zu “alojamento local” beeinflussen können, auch gegen den Willen der Eigentumswohnung. Dies ist das erste Mal, dass der Oberste Gerichtshof in dieser Angelegenheit entschieden hat. Nachdem die Beschwerdegerichte von Lissabon und Porto gegen das Recht eines Eigentümers, ein Haus der lokalen Unterkunft zuzuweisen, entschieden haben, wenn sich die Eigentumswohnung gegen diese Absicht äußert, hat der STJ jetzt begründet die Argumente der Eigentümer. Der Oberste Gerichtshof ist der Auffassung, dass die Tätigkeit der lokalen Unterkunft, die in einem Bruchteil für Wohnungsbau ausgeübt wird, nicht gegen den jeweiligen Titel verstößt, der das horizontale Eigentum regelt, und die Eigentumswohnung kann dadurch die Ausübung der lokalen Beherbergungsaktivität nicht verbieten. Ursprünglich beschloss das Beschwerdegericht von Lissabon, dass die Versammlung von Eigentumseigentümern die Verwendung des Hauses für eine andere Art der Nutzung nicht zulassen darf, wenn der Titel des horizontalen Grundstücks nur für Wohnzwecke verwendet wird. Das liegt daran, dass dieses Gericht die lokale Unterkunft als kommerzielle Tätigkeit betrachtet. Dieses Argument wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof nicht akzeptiert.
Das Recht, Ihr Haus als lokale Unterkunft zu nutzen