Die allgemeine Neubewertung von Immobilien die 2012 durchgeführt wurde, führte zu einer Änderung der Grundsteuerwertes (IMI) für viele Hausbesitzer, dementsprechend wurden die folgenden Zahlungsfristen für das Jahr 2013 festgelegt:
Wenn der Betrag unter oder gleich 250,00 Euro ist, bleibt es bei der einmaligen Zahlung im April;
Bei Beträgen, die 250,00 Euro überschreiten, jedoch weniger oder gleich als 500,00 Euro sind, wird der Wert in zwei Raten aufgeteilt, die jeweils im April und November zu zahlen sind;
Bei Beträgen über 500,00 Euro, wird der Wert in drei Raten aufgeteilt, die jeweils im April, Juli und November zu zahlen sind.