Posted by: Carlos Tome & filed under IMI Grundsteuer.

Für das Jahr 2012 gelten folgende Steuersätze:

 — landwirtschaftliche Grundstücke: 0,8%;

 — noch nicht bewertete städtische Gebäude und bebaute Grundstücke : 0,5% bis 0,8%;

— Städtische Gebäude und bebaute Grundstücke, die nach dem Grundsteuergesetz „CIMI“ bewertet wurden: 0,3% bis 0,5%.

— Mischgrundstücke: auf den Einheitswert des jeweiligen Teils wird der entsprechende Steuersatz angewendet.

Die Grundsteuersätze für städtische Gebäude und bebaute Grundstücke werden jährlich vom Gemeinderat festgelegt, in dessen Gebiet sie sich befinden. Die Gemeinde kann den Steuersatz in dem genannten Rahmen erhöhen oder ermäßigen.

Der Steuersatz für Immobilien, deren Eigentümer in so genannten Steuerparadiesen ansässig sind, beträgt immer 7,5%, unabhängig davon, ob es sich um ein ländliches oder städtisches Grundstück handelt und unabhängig von der Gemeinde, in dem es sich befindet.

Der Steuersatz für Immobilien, die sich seit mehr als einem Jahr in baufälligem Zustand befinden oder Ruinen sind, beträgt das dreifache:

— Landwirtschaftliche Grundstücke: zwischen 1,5 und 2,4%;

–  Nicht bewertete städtische Gebäude und bebaute Grundstücke: zwischen 0,9 und 1,5%;

 — Steuerparadiese: 7,5% (gleichbleibend).

Als baufällig gelten Gebäude, die nicht bewohnt sind oder Emigranten gehören und für die kein Vertrag über Strom- und Wasserversorgung besteht und/oder, die keinen derartigen Verbrauch verzeichnen.

Auch wenn es keinen Verbrauch oder Vertrag der genannten Versorgungen gibt werden Immobilien nicht als baufällig behandelt wenn:

— es sich um Wohnungen handelt, die zur kurzzeitigen Nutzung  zur Vermietung oder Eigenbedarf  dienen (Strand, Land, Kurort und sonstige Orte zur saisonalen Nutzung);

— es sich um durch die Gemeinde zertifizierte Sanierungsobjekte handelt;

— Immobilien, die seit weniger als einem Jahr abgeschlossen sind (oder eine Nutzungsgenehmigung besitzen);

— es sich um Gebäude handelt, die zum Wiederverkauf durch entsprechende Einrichtungen oder Geldinstitute angeboten werden, wenn der Erwerb von der Grunderwerbsteuer befreit ist, bis zu drei Jahren nach dem Erwerb;

— ein portugiesischer Emigrant seinen Steuerwohnsitz in Portugal innehat;

— ein portugiesischer Staatsangehöriger seinen Wohnsitz in Portugal innehat und folgende Aufgaben erfüllt:

— im Ausland für den portugiesischen Staatsdienst oder internationale Organisationen tätig ist;

— Aufgaben im anerkannten öffentlichen Interesse wahrnimmt (genehmigte Begleitpersonen eingeschlossen).

This post is also available in: Português English Français