Posted by: Carlos Tome & filed under Nicht-Ansässige.

Investorensuche

Wie kann man die Aufenthaltsgenehmigung  „Golden Visa“ beantragen?
Der Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung für Investoren ist innerhalb von 90 Tagen, ab ersten Einreisedatums, zu stellen, während die Investitionen bei Einreichen des Antrags abgeschlossen sein sollten und dessen Bestand für mindestens fünf Jahre garantiert ist.

Zudem sind folgende Dokumente notwendig:

• Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument

• Nachweis der legalen Einreise und Aufenthalt im Inland

• Nachweis der Krankenversicherung

• Unterzeichneter Antrag, der die Abfage des Strafregisters der portugiesischen Ausländerbehörde SEF ermöglicht

• Führungszeugnis der zuständigen Behörde des Herkunftslandes des Antragstellers oder Wohnsitzstaates, in dem er / sie länger als ein Jahr wohnhaft ist

Das „Goldene Visum“ ist anfänglich für ein Jahr gültig und kann für die Dauer von zwei Jahren bis unbefristet verlängert werden, sofern die Anforderungen der Investitionstätigkeit, sowie die folgenden vorausgesetzten Aufenthaltszeiten in Portugal, eingehalten werden: 30 Tage im ersten Jahr und 60 Tage für die folgenden Zeiträume von jeweils zwei Jahren.

Halter dieser Aufenthaltsgenehmigung, können eine Familienzusammenführung beantragen und frei im Schengen-Raum zirkulieren (maximal 90 Tage pro Halbjahr ab ersten Einreisedatums).

Wohlgemerkt, dürfen die Antragsteller nicht mit einer Straftat in Portugal, die zu  einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verurteilt wurde, einem Einreiseverbot oder einer Abschiebungsanordnung vorbelastet sein, weder bei der portugiesischen Ausländerbehörde SEF, noch  im Schengen-Informations-System.

 

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