Investorensuche – Portugal öffnet Nicht-EU-Bürgern die Tore
Durch neue gesetzliche Regelungen haben Nicht-EU-Bürger, die in Portugal investieren wollen, jetzt vereinfachte Möglichkeiten, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und somit auch den Zugang zu ganz Europa zu erlangen.
Um an das begehrte Papier zu gelangen, auch als „Goldenes Visum“ (Golden Visa) bekannt, müssen die Investoren mindestens eine dieser folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a) Kapitaltransfer im Wert von oder höher als 1 Million Euro
Bei einer Kapitalübertragung im Wert von oder höher als 1.000.000,00 EUR, muss der Antragsteller eine von einem portugiesischen Finanzinstitut ausgestellte Bescheinigung vorlegen, die beweist, dass der Antragsteller der ausschließliche oder der erste Inhaber des Kapitals ist. Wenn es sich um eine Investition einer Gesellschaft handelt, gilt es einen beglaubigten Firmenbuchauszug vorzuweisen, der die Anteile der Gesellschaft im Wert der erforderlichen Investition belegt.
b) Schaffung von mindestens 30 Arbeitsplätzen
Angenommen die Investition führt zur Schaffung von mindestens 30 Arbeitsplätzen, muss der Antragsteller die Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anmelden und die aktuellen Bescheinigungen der jeweiligen Behörde vorlegen.
c) Kauf einer Immobilie im Wert von oder höher als 500 Tausend Euro
Die zugänglichste Methode an diese besondere Aufenthaltserlaubnis zu gelangen, besteht aus dem Erwerb von Immobilien für mindestens 500.000,00 EUR. In diesem Fall, muss der Antragsteller das vollständige Eigentum der Immobilie, die frei von jeglichen Verpflichtungen und Belastungen zu sein hat, nachweisen. Dies wird erfolgt durch die Vorlage des entsprechenden Grundbucheintrags.
Bei Investitionen in Immobilien, ist zudem die Entrichtung von folgenden Steuern zu berücksichtigen:
Grunderwerbsteuer („IMT“ – Imposto Municipal sobre as Transmissões Onerosas)
Stempelsteuer („IS“ – Imposto de Selo)
Jährliche Grundsteuer („IMI „- Imposto Municipal sobre Imóveis).