Posted by: Carlos Tome & filed under Wohnungseigentum.

Jeder Miteigentümer einer Wohnanlage in Portugal, kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft gründen.

Zu diesem Zweck ist es notwendig, die Eigentumsurkunde des Gemeinschaftseigentums beim Katasteramt einzuholen.

Dieses Dokument beschreibt:

– Welche Teile des Gebäudes den einzelnen Wohneinheiten entsprechen

– Der Wert jeder Wohneinheit im Verhältnis zum Gesamtwert des Gebäudes, ausgedrückt als Prozentsatz. Dieser Prozentsatz ist ausschlaggebend für die Berechnung des Kostenanteils, den jeder Miteigentümer für die gemeinsamen Ausgaben zu zahlen hat

– Die beabsichtigte Verwendung jeder Wohneinheit und Gemeinschaftseigentums

Dieses Dokument kann zusätzlich die Vorschriften der Gemeinschaftsordnung enthalten, über die Nutzung als auch Erhaltung der Eigentumswohnungen und gemeinsamen Teilen des Gebäudes.

Nach der Wahl des Verwalters der Wohnanlage gibt es mehrere Verpflichtungen, die erfüllt werden müssen:

– Anschaffung eines Protokollbuchs, welches alle, bei den Eigentümerversammlungen getroffenen Entscheidung detailliert festhält

– Anschaffung eines Kassenbuchs, damit alle Ein-und Auszahlungen aufgezeichnet werden

– Anschaffung eines Quittungsblocks, um die eingegangenen Zahlungen der Gebühren der jeweiligen Miteigentümern zu belegen.

– Anfrage einer Steuernummer für die Wohneigentumsgemeinschaft beim National Register für juristische Personen (Registo Nacional de Pessoas Colectivas).

In der ersten Versammlung der Miteigentümer, findet die Wahl des Verwalters der Wohnanlage statt, falls mehr als vier Miteigentümer anwesend sind, muss die Gemeinschaftsordnung vorgestellt, besprochen und abgestimmt werden.

Erträge und Aufwendungen, die mit der Verwaltung der Wohnanlage zusammenhängen, sollten ebenfalls für das laufende Jahr besprochen und genehmigt werden.

 

This post is also available in: Português English Français