Posted by: Carlos Tome & filed under IMT Grunderwerbsteuer.

 

In diesem Fall ist Grunderwerbsteuer nur zu zahlen wenn unterschiedliche Werte angesetzt werden oder bei unterschiedlichen Vermögenswerten.

 

Grunderwerbsteuer zahlt nur derjenige, der die Immobilie geringeren Wertes verkauft und einen Teil des Kaufpreises in Geld zahlt oder derjenige, der bei gleichen vereinbarten Werten die Immobilie mit dem höheren Vermögenswert erhält.

 

Wenn die Immobilie mit dem höheren Wert ausschließlich zu Wohnzwecken dient, kann eine Steuerbefreiung oder Ermäßigung der Grunderwerbsteuer eintreten.

 

 

Beispiel:

Ein Baugrundstück im Wert von 124.700 EUR wird gegen eine Wohnung im Wert von 221.500 EUR getauscht. Es fällt Grunderwerbsteuer auf 96.800 EUR an (Differenz zwischen den getauschten Immobilien = der in Geld zu zahlende Betrag).

 

Die Berechnung erfolgt so als ob der Kaufpreis der  Immobilie lediglich 96.800 EUR betrug.

 

Ist die Differenz zwischen dem steuerlichen Vermögenswert der beiden Immobilien (Wert aus dem Grundstücksregister auf dessen Basis die Grundsteuer berechnet wird) höher als die Differenz zwischen den vereinbarten Werten, entfällt die Grunderwerbsteuer auf die höhere Differenz.

 

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