Posted by: Carlos Tome & filed under Nicht-Ansässige.

Am 29. Januar 2013 sind einige Änderungen der bereits bestehenden Voraussetzungen, um die portugiesische Aufenthaltserlaubnis für Investoren zu erlangen, in Kraft getreten. Die Bedingungen wurden erheblich vereinfacht.
Wie bereits erwähnt, wird diese besondere Aufenthaltsgenehmigung, auch „Golden Visa“ genannt, Investoren angeboten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Unter diesen Bedingungen galt es mindestens eine der folgenden Investitionen durchzuführen:
a) Kapitaltransfer im Wert von oder höher als 1 Million Euro
b) Schaffung von mindestens 30 Arbeitsplätzen
c) Kauf einer Immobilie im Wert von oder höher als 500 Tausend Euro

Darüber hinaus hieß es, dass der Antragsteller einen Mindestaufenthalt in Portugal einzuhalten hatte, um die Erneuerung des „Golden Visas“ beantragen zu dürfen. Es galt 30 Tage im ersten Jahr und 60 Tage in den folgenden Zeiträumen von zwei Jahren.

Schließlich, lauten die veränderten Anforderungen:
a) Kapitaltransfer im Wert von oder höher als 1 Million Euro
• Beim Kapitaltransfer bietet sich fortan die Investition in Aktien oder Gesellschaftsanteilen.

b) Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen

c) Der Erwerb einer Immobilie kann nun unter den folgenden Bedingungen durchgeführt werden:
• Als Miteigentum, wobei jeder Miteigentümer mindestens 500.000 € investiert.
• Durch einen Kaufvorvertrag, vorbehaltlich einer Anzahlung in Höhe von oder über 500.000 €.
• Die Investition durch Erwerb von Immobilien beinhaltet jetzt die Möglichkeit diese, ab einem Wert von über 500.000 €, zu belasten.
• Die Immobilie darf vermietet werden oder kommerziellen, touristischen und landwirtschaftlichen Zwecken dienen.
Die Mindestaufenthaltszeiten in Portugal für die Erneuerung wurden wie folgt reduziert:
a) 7 Tage (aufeinanderfolgend oder nicht) im ersten Jahr.

b) 14 Tage (aufeinanderfolgend oder nicht) in den folgenden Zeiträumen von zwei Jahren.

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