Posted by: Carlos Tome & filed under IMI Grundsteuer.


Unabhängig davon, ob die Erhebung innerhalb der regulären Frist erfolgte oder infolge einer zusätzlichen Erhebung, sind Verzugszinsen zu entrichten.

Die Nichtzahlung bedeutet die sofortige Fälligkeit der übrigen Teilbeträge.

Erhält der Steuerpflichtige keinen Zahlschein, ist zu beachten, ob der Steuerwohnsitz richtig angegeben ist und ob Steuerbefreiung besteht oder die geschuldete Grundsteuer weniger als 10 Euro beträgt (in diesem Fall besteht keine Zahlungspflicht).

Anderenfalls hat der Steuerpflichtige ein Finanzamt aufzusuchen oder das Internetportal der Finanzdirektion DGCI (www.portaldasfinancas.gov.pt).

Die Grundsteuer kann bei den Zahlstellen der Finanzämter, der Post, den entsprechend befugten Geldinstituten, am Geldautomaten oder über Homebanking gezahlt werden.

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