Posted by: Carlos Tome & filed under IMI Grundsteuer.

— Die städtische Grundsteuer (IMI) wird in Portugal auf den Einheitswert von Grundstücken (landwirtschaftliche Flächen, bebaute Flächen oder sog. Mischflächen) erhoben. Die Steuer wurde mit dem Gesetzesdekret 287/2003 vom 12. November eingeführt, durch das die Ordnung über die städtische Grundsteuer geschaffen wurde.

— Die Steuer wird von den jeweiligen Eigentümern oder Nutznießern der Grundstücke zum 31.Dezember eines Jahres geschuldet;

— Bei ungeteilten Erbschaften wird die Steuer über die ungeteilte Erbschaft geschuldet, vertreten durch den sog. Erbenvorstand.

— Der für steuerliche Zwecke maßgebliche Einheitswert (VPT) eines Grundstücks entspricht dem Wert, der im Grundstücksregister des Finanzamts aufgrund der Schätzung nach dem 12.11.2003 je nach Art des Grundstücks erhoben wurde.

— Das Gesetz definiert ein Grundstuck als Teil einer Landfläche, der im Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht und dem ein wirtschaftlicher Wert beigemessen wird.

— Ebenfalls als Grundstück anzusehen sind Wasser, Anpflanzungen oder Gebäude mit eigener wirtschaftlicher Bedeutung in Bezug auf das damit verbundene Grundstück, auch ohne dass dieses einen Vermögenswert darstellt.

— Jeder eigenständige Teil innerhalb des Systems des horizontalen Besitztums wird als Grundstück betrachtet.

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