Posted by: Carlos Tome & filed under IMI Grundsteuer.

 

Der Einheitswert in Portugal (VPT) von vermieteten Gebäuden darf nicht das 15-fache eines jährlichen Einkommens überschreiten.

 

Um aus dieser Begrenzung nutzen zu ziehen, müssen die Eigentümer eine Mitteilung der zuletzt erhaltenen Mieteinnahme, sowie die Steuernummer des Mieters bis zum 31. August 2012 einreichen (genehmigtes Modell des Finanzministeriums).

 

Diese Mitteilung sollte folgendes enthalten:

 

– Beglaubigte Kopie des schriftlichen Mietvertrages

 

– Kopien der Mieteinnahmen oder des monatlichen Plans der Mieteinnahmen, wenn sie von den Vertretern der Eigentümer, wirtschaftlichen Eigentümern oder Benutzern des vermieteten Gebäudes empfangen werden, von Dezember 2010 bis zum Monat vor dem Einreichen der Mitteilung.

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