Posted by: Carlos Tome & filed under IMI Grundsteuer.


Die Grundsteuer ist jährlich mittels eines Zahlscheins zu entrichten, dem sog. DUC

Die Grundsteuer ist im April zu zahlen; übersteigt die  Steuer den Betrag von 250 Euro, ist die Zahlung in zwei Raten, im April und September, vorzunehmen.

Zahlungen mit Zahlscheinen (DUC), die außerhalb der üblichen Zahlungsfristen ausgestellt werden, sind bis zum Ende des auf die Bekanntgabe folgenden Monats vorzunehmen.

Die zentralen Dienststellen der Generaldirektion für Steuern stellen eine schriftliche Zahlungsaufforderung für jeden in Portugal ansässigen Steuerpflichtigen bis zum Ende des der Zahlung vorangehenden Monats an dessen Steuerwohnsitz aus. Ausgenommen sind Zahlscheine für Zahlungen außerhalb der Frist. Diese werden mittels eingeschriebenem Brief zugestellt.

Sollte der Steuerpflichtige den Zahlschein nicht erhalten, kann bei jedem Finanzamt eine Zweitausfertigung beantragt werden.

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