Posted by: Carlos Tome & filed under IMI Grundsteuer.


 

Nach den Vorschriften des Gesetzes über die städtische Grundsteuer IMI werden Grundstücke wie folgt eingeteilt:

 

Grundstücke außerhalb von städtischen Siedlungsgebieten (keine Baugrundstücke):

— die zur landwirtschaftlichen Nutzung dienen oder vorgesehen sind;

— die nicht bebaut sind oder lediglich über wirtschaftlich unselbständige und geringwertige Bauten verfügen.

 

Grundstücke innerhalb von städtischen Siedlungsgebieten:

—  die von Gesetzes wegen keine Einnahmen erzielen;

— die zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden oder genutzt werden können.

 

Gebäude und Bauwerke, die (auf den genannten Grundstücken) direkt zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden + Wasser und Bepflanzungen.

 

Städtische Grundstücke

Gebäude zu Wohnzwecken, Geschäfte, Industrie- und Dienstleistungsgebäude, Baugrundstücke usw.

 

Mischgrundstücke

Grundstücke, deren Fläche hauptsächlich weder als landwirtschaftliche noch als städtische Fläche eingeordnet werden kann.

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