Nach den Vorschriften des Gesetzes über die städtische Grundsteuer IMI werden Grundstücke wie folgt eingeteilt:
Grundstücke außerhalb von städtischen Siedlungsgebieten (keine Baugrundstücke):
— die zur landwirtschaftlichen Nutzung dienen oder vorgesehen sind;
— die nicht bebaut sind oder lediglich über wirtschaftlich unselbständige und geringwertige Bauten verfügen.
Grundstücke innerhalb von städtischen Siedlungsgebieten:
— die von Gesetzes wegen keine Einnahmen erzielen;
— die zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden oder genutzt werden können.
Gebäude und Bauwerke, die (auf den genannten Grundstücken) direkt zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden + Wasser und Bepflanzungen.
Städtische Grundstücke
Gebäude zu Wohnzwecken, Geschäfte, Industrie- und Dienstleistungsgebäude, Baugrundstücke usw.
Mischgrundstücke
Grundstücke, deren Fläche hauptsächlich weder als landwirtschaftliche noch als städtische Fläche eingeordnet werden kann.


