Posted by: Carlos Tome & filed under IMI Grundsteuer.

 

Wird ein Gebäude baulich verbessert oder erweitert, ist es von der Grundsteuer befreit, wenn es zu eigenen dauerhaften Wohnzwecken des Steuerpflichtigen oder einer zu seinem Haushalt gehörenden Person dient und diese Nutzung innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Erweiterung oder der Verbesserungen eintritt.

 

Der Antrag auf Befreiung ist mit den entsprechenden Unterlagen innerhalb von 60 Tagen nach dem  genannten Zeitraum zu stellen.

 

Die Befreiung bezieht sich lediglich auf den Einheitswert, der auf den Zuwachs entfällt, der aus der Erweiterung oder der Verbesserung herrührt, wobei der Gesamtwert des Gebäudes nach der durch die Veränderung eingetretenen Erhöhung zu berücksichtigen ist.

 

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