Posted by: Carlos Tome & filed under Immobilienkauf in Portugal.

 

Der Erwerb einer Immobilie in Portugal unterliegt der Stempelsteuer zu einem allgemeinen Satz von 0,8%, unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf / Verkauf, Schenkung oder Erbschaft geht.

Bei der Schenkung werden noch (10%) Stempelsteuer hinzugefügt. Der endgültige Steuersatz beträgt somit 10,8% des Einheitswertes (nach dem aktuellen Auszug aus dem Immobilien-Steuerregister).

Schenkungen an Ehegatten oder bei einer faktischen Lebenspartnerschaft (união de facto), sowie an direkte Familienangehörige werden nicht besteuert, sie unterliegen jedoch der allgemeinen Stempelsteuer in Höhe von 0,8 %.

Berechnung der Stempelsteuer:

Einheitswert x Satz (10,8% bzw. 0,8%)

Die Steuer für die Übertragung des Eigentums (0,8%), muss beim örtlichen Finanzamt oder auf der Website der Steuerbehörde (Portal das Finanças) vor dem Abschluss des Kauf- oder Schenkungsvertrages gezahlt werden.

Der Begünstigte muss das Ereignis innerhalb der drei darauffolgenden Monaten der Finanzbehörde bekanntgeben. Die Schenkungssteuer (10%) wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt und dem Begünstigten anschließend durch den Steuerbescheid mitgeteilt.

Die Steuerschuld muss innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe beglichen werden.

Wenn der zu zahlende Betrag 1.000 € übersteigt, wird er in maximal 10 gleichwertige Raten (mindestens 200 € pro Rate) unterteilt.

Entscheidet sich der Steuerzahler den Gesamtbetrag, bei einer Pflicht von über 1.000 €, vollständig zu begleichen, wird er mit einem Abschlag von 0,5% auf die vorhergesehenen monatlichen Raten begünstigt, mit Ausnahme der ersten.

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