Posted by: Carlos Tome & filed under Wohnungseigentum.

Gebäude werden im Regime der Horizontal Aufteilung (Regime de Propriedade Horizontal) beschrieben, wenn sie in unabhängige und isolierte Fraktionen (Wohneinheiten) unterteilt sind und einen Ausgang zu gemeinsamen Teilen des Gebäudes oder der öffentlichen Straße besitzen.

Wenn die Wohneinheiten verschiedenen Eigentümern gehören, stehen wir vor einer Wohnanlage, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft.

Als Miteigentümer, besitzt man die eigene Wohneinheit (Eigentumswohnung), sowie gemeinnützige Teile des Gebäudes.

Folgende Teile des Gebäudes sind üblicherweise gemeinnützig:

– Boden, Wände, Säulen, Grundmauern und alle anderen Teile die zur Tragstruktur des Gebäudes gehören
– Dächer oder Dachterrassen, die für die Nutzung aller Wohneinheiten vorgesehen sind
– Zugänge, Eingangshallen, Treppen und Flure oder gemeinsamen Durchgänge für zwei oder mehr Miteigentümer
– Allgemeine Wasser-, Strom-, Kommunikations- und Heizeinrichtungen, Klimaanlage und Gasleitungen.

Weitere Anlagen, die als Gemeinschaftseigentum angenommen werden, sind:

– Höfe und Gärten des Gebäudes
– Aufzüge
– Anlagen die für die Nutzung und Unterkunft des Hausmeisters/Pförtners vorgesehen sind
– Garagen und andere Parkmöglichkeiten
– In der Regel sind alle Dinge, die nicht auf die ausschließliche Verwendung von einem Besitzer beschränkt sind, gemeinnützig.

Die Miteigentümer, in ihrer Gemeinschaft, unterliegen dem Gemeinschaftseigentum als auch ihrer eigenen Wohneinheiten auferlegten Beschränkungen.

This post is also available in: Português English Français