Posted by: Carlos Tome & filed under Allgemeine Info.

Tourismus in Portugal – insbesondere im Bereich der Beherbergung – ist bisher, und wird vorhersehbar, einer der wichtigsten Wirtschaftszweige sein.

Seit 2008 hat Portugal eine Gesetzgebung, die eine schnelle und effiziente Lizenzierung von Häusern für Tourismus erlaubt. Eine sehr praktische Lösung für alle, die vorhaben in Portugal ein Ferienhaus zu kaufen.

Das Einzelgesetz (Decreto-Lei) Nr. 39/2008 beschreibt „Häuser, Wohnungen und Gästehäuser mit genehmigten Flächennutzungsplan, die entgeltlich temporäre Unterkunft anbieten“ als Privatunterkunft, und hat sich in den letzten Jahrzehnten als Grundlage der Schöpfung für kleine Beherbergungsbetriebe erwiesen.

In steuerlicher Hinsicht, ist der Betrieb Privatunterkünfte eine kommerzielle Aktivität, dessen Umsätze zusammen mit allen anderen kommerziellen, industriellen und landwirtschaftlichen Einkommen besteuert werden. Privatunterkünfte unterliegen der Mehrwertsteuer und IRS oder IRC (Kategorie B), je nach den Eigenschaften des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person).

Für seine erbrachten Leistungen – hat der Betreiber der Privatunterkunft MwSt. zu einem Satz von 6% zu zahlen (Liste I dem CIVA Nr. 2.17 beigefügt – Unterkunft Typ Gästehaus).

Es ist jedoch möglich, die Mehrwertsteuer von dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen, die für die Tätigkeit nötig sind, einschließlich den Bau, Umbau oder Instandsetzung der Immobilie abzuziehen.

Die Umwandlung von neu gebauten Immobilien in Privatunterkünfte, ist sicherlich ein rentabler Lösungsansatz für den Bausektor in Portugal.
Gleichzeitig erhöht und vervielfältigt diese Umwandlung das Angebot an touristischen Beherbergungen.

Investoren die am Kauf einer Immobilie in Portugal interessiert sind, können diese Lösung als vielversprechende Anwendung ihres Kapitals ansehen.

 

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